Schwerhörigkeit und Taubheit bei Schülern und Studenten

Erschienen am 02.11.2009 . Wer schlecht hört, muss besser sehen
Vortrag | Expertin Gabriela Walter erklärt, wie taube Schüler Informationen von den Lippen ablesen.
Damit sie dem Unterricht folgen können, gilt es, Regeln zu beachten.
Von Helmut Engel

Ahornberg - Erst beim Hofer Frauenforum hat die VdK-Bundesvorsitzende Ulrike Mascher bemängelt, dass in Deutschland junge Menschen mit Behinderungen viel zu selten in Regelklassen eingegliedert werden, sondern vielmehr Sonderschulen besuchen müssen.
In Bayern seien nur zwölf Prozent behinderte Schüler in Regelklassen.
In Ahornberg besucht eine gehörlose Studierende die Fachakademie für Hauswirtschaft und ist hier voll in die Klasse integriert. Damit Lehrer und Klassenkameraden wissen, wie sie sich ihrer tauben Mitschülerin gegenüber verhalten sollen, war jetzt Gabriela Walter vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst an beruflichen Schulen zu Gast und hielt ein Referat. Das Thema: "Hörgeschädigte Schüler in der Regelfachschule".

Auf die Frage, wie ein Hörgeschädigter die Lautsprache wahrnehme, gebe es keine allgemeingültige Antwort, sagte Walter. Trotz annähernd gleicher Hörschwelle zweier Hörgeschädigter könne deren Hören ganz unterschiedlich sein. Auch der Höreindruck, der durch ein Hörgerät oder Implantat erreicht werden könne, sei immer fehlerhaft. Deshalb benutzen hörgeschädigte Schüler das Absehen (Ablesen) vom Mund, manche seien sogar darauf angewiesen.
Mögliche Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung im schulischen Bereich können laut Walter Auffälligkeiten im emotional-schulischen Bereich sowie Schwierigkeiten bei der Sprachauffassung sein. Im Unterricht sollte eine gute Hörsituation geschaffen werden. Dazu gelte es, Gesprächsregeln einzuhalten. "Wer schlecht hört, muss besser sehen", deshalb sollten die Lehrer beim Sprechen stehen bleiben und Blickkontakt suchen. Der Lehrer sollte beim Sprechen nicht im Klassenzimmer herumlaufen und auch den Mund nicht durch ein Buch verdecken. Zu leise Schülerbeiträge sollten wiederholt werden. Dialekt sei durchaus erlaubt, weil nur 30 Prozent der deutschen Sprache vom Mund abgesehen werden könnten. 70 Prozent der Laute würden im Rachen gebildet und diese seien nicht absehbar.
Die hörgeschädigten Schüler sollten immer mit dem Namen aufgerufen werden, dann sollte man den Blickkontakt abwarten. Themenwechsel sollten angekündigt werden, denn nichts sei schwerer, als vom Mund abzusehen, wenn der Betroffene nicht wisse, über was gesprochen werde.
Lehrer sollten Hörpausen einplanen und sämtliche Anweisungen schriftlich gegeben werden. Mitschüler könnten als Tutoren eingesetzt werden, außerdem sollte mit Anschauungsmaterial gearbeitet werden. Beim Einsatz von visuellen Medien sollten vorher Informationen gegeben werden. Lehrer sollten Lehrer immer daran denken, dass Hörgeschädigte nicht gleichzeitig hören und schreiben können.

Wir danken Herrn Engel von der Frankenpost ganz herzlich für diesen gelungenen Artikel und der Erlaubnis, diesen auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Ein Zeitungsartikel von Helmut Engel

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